Ein Plus von über zehn Prozent bei den Fernverkehrskunden gegenüber den ersten beiden Monaten des Vorjahres: Die reduzierte Mehrwertsteuer auf Fernverkehrstickets sieht die DB als einen der Gründe für den Fahrgastzuwachs. Der VDV hatte sich lange dafür eingesetzt, den Mehrwertsteuersatz für dieses Segment von 19 auf sieben Prozent zu senken. Petra Maring, Bereichsleiterin Steuern beim VDV, beantwortete dazu Fragen von „VDV Das Magazin“ – ein weiterer Beitrag aus unserer Serie rund ums Geld und die Finanzen.
Frau Maring, Mehrwertsteuer im Fernverkehr, seit wann arbeitet der VDV an dem Thema?
» Petra Maring: Der VDV forderte die Senkung der Mehrwertsteuer und die Nutzung der EU-rechtlichen Rahmenbedingungen zur Förderung des Öffentlichen Verkehrs mit Nachdruck bereits seit den 1980er-Jahren. Es ist ein großartiger und längst überfälliger Erfolg, dass jetzt der ermäßigte Steuersatz für den Bahnfernverkehr eingeführt wurde.
Die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie eröffnet Deutschland jedoch in diesem steuerlichen Lenkungsbereich noch weit mehr Möglichkeiten zur Verkehrsverlagerung. Derzeit können wir den EU-Mindeststeuersatz von fünf Prozent für alle öffentlichen Personenbeförderungen einführen und nach Umsetzung der EU-Mehrwertsteuerreform sogar eine Steuerbefreiung bei vollem Vorsteuerabzug gewähren, wie sie andere EU-Länder bereits besitzen.
Über welches Volumen sprechen wir hier? Und wie ist der Einfluss auf die Fahrpreise?
» Der Wegfall der 50-Kilometer-Regelung für den Bahnfernverkehr hat ein geschätztes steuerliches Volumen von 500 Millionen Euro. Dies hat zur Senkung der Fahrpreise, der Reservierungszuschläge und der Bahncards in Höhe von zehn Prozent geführt und kommt bei den Kunden sehr gut an.
Für wen gilt die Regelung über DB Fernverkehr hinaus?
» Die neue Regelung betrifft den gesamten Schienenpersonennahverkehr, denn einerseits profitieren auch SPNV-Unternehmen von der Mehrwertsteuerabsenkung ab einer Fahrstrecke von 51 Kilometern, andererseits muss die Tarifsystematik zum Fernverkehr aus Kundenperspektive passen. Sie muss deshalb überprüft und mögliche Preismaßnahmen müssen zwischen den betroffenen Akteuren abgestimmt werden. Gleichzeitig wollen alle Beteiligten ihre Leistungsangebote ausweiten; dies ist eine echte Herausforderung für unsere Mitglieder. Mit dem Abbau des Verwaltungsaufwands durch den Wegfall unterschiedlicher Steuersätze sind alle Mitglieder sehr zufrieden.