PBefG-Novelle:

Verabschiedung in
dieser Legislatur geboten

Von Werner Overkamp, VDV-Vizepräsident für den Bereich Bus


Von nicht wenigen in der Branche wird es respektvoll als „ÖPNV-Grundgesetz“ bezeichnet: Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) hat als Ordnungsrahmen eine grundlegende Bedeutung für die Organisation des öffentlichen Nahverkehrs. Es war an der Zeit, das Gesetz anzupassen, um die Möglichkeiten der Digitalisierung für neue Angebote besser nutzen zu können.

Nachdem zu Beginn noch eine weitgehende Liberalisierung des PBefG in der Diskussion war, stellt der Regierungsentwurf vom Ansatz her eine passende Regulierung für gebündelte Verkehre dar. Dreh- und Angelpunkt ist die Stärkung der kommunalen Aufgabenträger mit wirksamen Steuerungsmöglichkeiten. Der Text geht in die richtige Richtung, es gibt jedoch Nachbesserungsbedarf, den der VDV als Branchenverband auch gegenüber dem Bund und den Ländern zum Ausdruck gebracht hat.

Rückkehrpflicht von Mietwagen beibehalten

Der Entwurf unterscheidet bei den gebündelten Verkehren zwischen dem als Linienverkehr geltenden ÖPNV-integrierten Linienbedarfsverkehr und dem gebündelten Bedarfsverkehr, der außerhalb des ÖPNV dem Gelegenheitsverkehr zugeordnet ist. Besonders bei Letzterem besteht Änderungsbedarf sowohl bei den Genehmigungsvoraussetzungen als auch der Ausgestaltung. Darüber hinaus muss durch Änderungen bei den Regelungen zum Mietwagen dafür gesorgt werden, dass es hier nicht in der Praxis zu einer Umgehung der vorgesehenen Systematik kommt. Kern ist weiterhin die Rückkehrpflicht des Mietwagens. Diese muss beibehalten werden und eventuelle Regelungen zu alternativen Stellplätzen für Mietwagen dürfen nicht im Ergebnis zu einer Aufweichung führen.

Bei den geplanten Verpflichtungen, umfassend Daten bereitzustellen, schießt der Entwurf über das Ziel hinaus. Das PBefG darf keine Regelung beinhalten, die auf eine teure Verpflichtung zur Daten-Generierung hinausläuft. Dies muss deutlich klargestellt werden, zumal keine Regelung zu den Kosten vorgesehen ist. Bei der Bereitstellung für Dritte muss das Prinzip des Open-Service gelten, denn Daten bedürfen der Pflege und haben einen Wert. Verbesserungsbedürftig sind auch die Regelungen zur wirksamen Kontrolle durch die Kommunen.

Der Regierungsentwurf ist ein Schritt nach vorn, doch es muss an wichtigen Stellen nachgearbeitet werden. Bis zur Sommerpause und den Bundestagswahlen steht nur ein begrenzter Zeitraum zur Verfügung. Die politischen Entscheidungsträger sind gefordert, intensiv zu beraten, um das Gesetz in dieser Legislatur zu verabschieden.

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