Personal
29.01.2024

Triebfahrzeugführerschein:

Digitalisierung lässt auf sich warten

Sie ist ein wichtiges Instrument für die Eisenbahnen, um auch in Zukunft ausreichend qualifiziertes Personal auszubilden und einzusetzen: Zum 1. Januar 2024 ist die neue Verordnung zum Triebfahrzeugführerschein in Kraft getreten. Dabei wurden die Vorschriften an EU-Vorgaben angepasst und aktualisiert. Der Gesetzgeber hat auch eine Reihe von Vorschlägen aus dem Eisenbahnsektor berücksichtigt – darunter Anregungen des VDV, die dazu dienen, die Qualität der Ausbildung zu verbessern. „Es ist wichtig, jede relevante Schraube zu drehen, die Modernisierung verspricht und keine weitere Belastung bedeutet“, erklärt Veit Salzmann, VDV-Vizepräsident für den Bereich Personenverkehr mit Eisenbahnen, hinsichtlich des Fachkräftemangels.

Die Maßnahmen sollen die Sicherheit bei der Eisenbahn noch weiter erhöhen. Dabei richtet sich der Fokus in der Ausbildung und der Prüfung verstärkt auf besondere und seltene Betriebssituationen. „Die Verordnung unterstreicht die unternehmerische Sicherheitsverantwortung der Eisenbahnen bei der Ausbildung, wenn sie beispielsweise den verpflichtenden Einsatz von Fahrsimulatoren auf den erstmaligen Erwerb der Zusatzbescheinigung Klasse B begrenzt“, so Veit Salzmann. Ursprünglich sollte die Einschätzung, inwiefern die Führerscheinanwärterinnen und -anwärter zuverlässig sind, verschärft werden. Nun bleibt es bei der bestehenden Regelung.

Trotz erster Fortschritte sieht der VDV jedoch noch nicht alle novellierten Regelungen auf der Höhe der Zeit – etwa, weil keinerlei Ansätze zur Digitalisierung des Führerscheinwesens enthalten sind. Veit Salzmann: „Gerade durch Digitalisierung können hier kurzfristig Erleichterungen für die Branche erreicht werden.“

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