Koalitionsvertrag
Die Richtung stimmt
Der Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP umfasst insgesamt 177 Seiten. Auf 26 davon hat der VDV mehr als 50 Punkte identifiziert, die für die Verkehrsbranche relevant sind. „VDV Das Magazin“ richtet den Fokus auf Auszüge zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung sowie zur Nutzung von Daten und zum Datenrecht.
Präambel
„Wir werden die öffentliche Infrastruktur, öffentliche Räume und Netze modernisieren und dafür Planung, Genehmigung und Umsetzung deutlich beschleunigen. Auch die Wirtschaft soll in der Verwaltung einen Verbündeten haben.“
„Die Lebensverhältnisse in unseren Regionen, in Städten und dem ländlichen Raum sind nicht gleich, aber sie sollten gleichwertig sein. Zu guten Lebensbedingungen gehören bezahlbares Wohnen, schnelles Internet, eine erreichbare Gesundheitsversorgung und alltagstaugliche, nachhaltige Mobilitätsangebote.“
das sagt Der VDV:
Der Stellenwert der nötigen Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren wird bereits in der Präambel hervorgehoben - ebenso, dass Mobilitätsangebote „nachhaltig“ sein müssen. Auch wenn das Wort „Verkehrswende“ im Koaltionsvertrag keine Erwähnung findet, tragen die Verabredungen diesem Gedanken aber hinreichend Rechnung.
Fazit: positiv
Beschleunigung von Planungen und Genehmigungen
„Um Deutschland zügig zu modernisieren, sind schnelle Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren zentrale Voraussetzung. Daher sollen im ersten Jahr der Regierung alle notwendigen Entscheidungen getroffen und durchgesetzt werden, um private wie staatliche Investitionen schnell, effizient und zielsicher umsetzen zu können. Unser Ziel ist es, die Verfahrensdauer mindestens zu halbieren. Dafür müssen Staat und Gesellschaft sowie Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen. Wir wollen eine auf Rechtssicherheit und gegenseitigem Vertrauen fußende Planungskultur in Deutschland verwirklichen.“
„Die Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsprozessen werden wir priorisiert umsetzen. Wir werden Behörden mit notwendiger Technik ausstatten, IT-Schnittstellen zwischen Bund und Ländern standardisieren und das digitale Portal für Umweltdaten zu einem öffentlich nutzbaren zentralen Archiv für Kartierungs- und Artendaten ausbauen.“
„Wir werden die personellen und technischen Kapazitäten bei Behörden und Gerichten erhöhen. Für eine Personal- und Weiterbildungsoffensive sowie die Digitalisierung auf allen Ebenen streben wir einen verlässlichen und nachhaltigen Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung mit den Ländern an.“
das sagt Der VDV:
Dieser Absatz ist bespiellos. Auf Bundesebene gab es bislang noch nie einen Koalitionsvertrag mit derart weitreichenden Verabredungen zur nötigen Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Sogar Anpassungen beim Arten- und Umweltschutz werden erwogen, um relevante Infrastrukturprojekte, die für den Klima- und Umweltschutz nötig sind, voranzutreiben. Aber auch andere VDV-Vorschläge wurden übernommen: Die Nutzung digitaler Plattformen für Planung, Genehmigung und Partizipation, die Einführung einer Stichtagsregelung oder etwa die bessere Verzahnung zwischen Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren. Sogar der Vorschlag, beim Bundesverwaltungsgericht einen zusätzlichen Senat zu schaffen, wurde berücksichtigt.
Fazit: absolut positiv
Nutzung von Daten und Datenrecht
„Für eine nahtlose Mobilität verpflichten wir Verkehrsunternehmen und Mobilitätsanbieter, ihre Echtzeitdaten unter fairen Bedingungen bereitzustellen. Anbieterübergreifende digitale Buchung und Bezahlung wollen wir ermöglichen. Den Datenraum Mobilität entwickeln wir weiter.“
„Die Potenziale von Daten für alle heben wir, indem wir den Aufbau von Dateninfrastrukturen unterstützen und Instrumente wie Datentreuhänder, Datendrehscheiben und Datenspenden gemeinsam mit Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft auf den Weg bringen. (…) Für Gebietskörperschaften schaffen wir zu fairen und wettbewerbskonformen Bedingungen Zugang zu Daten von Unternehmen, insofern dies zur Erbringung ihrer Aufgaben der Daseinsvorsorge erforderlich ist. Für alle, die an der Entstehung von Daten mitgewirkt haben, stärken wir den standardisierten und maschinenlesbaren Zugang zu selbsterzeugten Daten. Mit einem Datengesetz schaffen wir für diese Maßnahmen die notwendigen rechtlichen Grundlagen. Wir fördern Anonymisierungstechniken, schaffen Rechtssicherheit durch Standards und führen die Strafbarkeit rechtswidriger De-anonymisierung ein. Wir führen einen Rechtsanspruch auf Open Data ein und verbessern die Datenexpertise öffentlicher Stellen.“
das sagt Der VDV:
Ohne eine Weitergabe von Daten kann der nötige Aufbau und Betrieb digitaler Mobilitätsplattformen nicht gelingen. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass hiermit keine unkontrollierte Vertriebsöffnung verbunden wird. Keinesfalls dürfen pauschale Verpflichtungen zur Weitergabe von Echtzeitdaten gesetzlich festgeschrieben werden. Alternativ bietet sich vielmehr eine Datenweitergabe auf vertraglicher Basis im Rahmen von kosten- und wertorientierten Nutzungsabkommen oder Lizenzen an.
Fazit: grundsätzlich nachvollziehbar
Den Koalitionsvertrag finden Sie hier:
www.bundesregierung.de