„Vom Jobticket profitieren alle“
Im Steuerrecht war und ist derzeit viel in Bewegung. Auf VDV-Initiative wurden zahlreiche Verbesserungen für die Verkehrsbranche sowie für viele Pendlerinnen und Pendler erreicht – zum Beispiel beim Jobticket. Petra Maring (kl. Foto), Bereichsleiterin Steuern beim VDV, beantwortete dazu Fragen von „VDV Das Magazin“. In loser Folge werden wir an dieser Stelle weitere Themen rund ums Geld und die Finanzen aufgreifen.
Frau Maring, Jobtickets gibt es seit Jahrzehnten, was hat sich verändert?
» Petra Maring: Wir mussten 2003 die komplette Abschaffung der steuerlichen Förderung des Jobtickets hinnehmen. Als Folge gab es außer guten Vertriebskonditionen keine zusätzlichen Kaufanreize für das Jobticket. Steuervergünstigungen waren lediglich im Rahmen der allgemeinen 44-Euro-Freigrenze möglich. Das war viel zu wenig.
Das hat sich seit dem 1. Januar 2019 grundlegend verändert …
» Ja, seitdem kann der Arbeitgeber steuerfreie Zuschüsse zum Erwerb des Jobtickets gewähren oder es direkt als Sachbezug zur Verfügung stellen. Hinzu kommt, dass auch ÖPNV-Privatfahrten bezuschusst werden dürfen und der steuerfreie Erwerb von Bahncards leichter möglich ist. Zu den Einzelheiten hat das Bundesfinanzministerium ein Anwendungsschreiben herausgegeben, das im Mitgliederbereich von www.vdv.de unter „Steuern-Fahrausweise“ zu finden ist. Wichtig ist, dass das Jobticket zusätzlich zum Arbeitslohn angeboten werden muss. Hier eröffnen sich Gestaltungsspielräume bei Gehaltsverhandlungen, Betriebsvereinbarungen oder Mitarbeiter-Bindungsprogrammen.
Was hat sich darüber hinaus geändert?
» Seit dem 1. Januar 2020 gibt es die zusätzliche Möglichkeit der Gehaltsumwandlung zum Erwerb des Jobtickets, ohne Kürzung der Entfernungskostenpauschale. Dadurch kann die Finanzierung des Jobtickets aus dem Bruttogehalt erfolgen. Sie ist sozialversicherungsfrei und damit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer viel günstiger. Wird die Gehaltsumwandlung gewählt, bestehen für den Arbeitgeber zwei Möglichkeiten: Erstens die Pauschalversteuerung mit 25 Prozent. Hier kann der Arbeitnehmer die Entfernungspauschale in seiner Steuererklärung zusätzlich geltend machen. Zweitens die Pauschalversteuerung mit 15 Prozent, die bisher bereits möglich war: Hier wird die Entfernungspauschale entsprechend gemindert. Die neue Alternative bietet sich als einfache Gesamtlösung für alle oder größere Gruppen von Arbeitnehmern an, da hier auch Fernpendlern keine finanziellen Nachteile durch ein zusätzliches Jobticket entstehen. Diese steuerlichen Rahmenbedingungen eröffnen unseren Mitgliedern attraktive, neue Vertriebsmöglichkeiten für das Jobticket.
Wer profitiert? Können Sie uns Zahlen nennen?
» Alle profitieren. Der Arbeitnehmer hat deutlich geringere Kosten für sein Jobticket und gewinnt Flexibilität, denn er kann dieses ausschließlich oder hin und wieder zusätzlich zum Pkw sowie für private Fahrten nutzen. Dadurch können auch Kundengruppen gewonnen werden, die Bus und Bahn bisher weniger zugewandt sind. Der Arbeitgeber profitiert, da er attraktive Zusatzleistungen zum Gehalt anbieten kann – mit hohem Mehrwert und steuerfreier Gewährung. Ist diese Variante zu teuer, ist die Gehaltsumwandlung eine kostengünstige Alternative. Die Verkehrsunternehmen profitieren ebenfalls, weil sie einen neuen Kundenkreis erschließen können. Und nicht zuletzt gewinnt die Umwelt, wenn Pendlerinnen und Pendler vom Auto auf den öffentlichen Nahverkehr umsteigen.
In Zahlen heißt das, dass die Ersparnis bei einem alleinstehenden, kinderlosen Arbeitnehmer mit einem Durchschnittsgehalt von 3.600 Euro und Jobticket-Kosten von monatlich 50 Euro bei fast 50 Prozent liegt – einfach durch den Wegfall von Lohnsteuer und Sozialversicherung.
Wie läuft die Umsetzung aktuell – hat der Markt schon reagiert?
» Die Umsetzung läuft gut, viele Mitgliedsunternehmen arbeiten derzeit an neuen Vertriebskonzepten – und die Nachfrage steigt.
Weitere Informationen finden Sie
im Mitgliederbereich unter:
www.vdv.de >> Steuern-Fahrausweise