Infrastruktur
04.11.2019
Titelstory

Eine Milliarde für NRWs Schienen

Nordrhein-Westfalen hat den Weg bereits freigemacht, um die Straßen- und Stadtbahnen von Grund auf zu erneuern. Für die Schienensysteme stellt die Landesregierung bis 2031 eine Milliarde Euro zur Verfügung. Das Geld wird auf ausdrücklichen Wunsch der 15 Stadtbahn-Unternehmen nach einem bestimmten Schlüssel aufgeteilt. Mehr hat das NRW-Verkehrsministerium nicht mit der Verteilung der Mittel zu tun: Die Unternehmen können im Rahmen der Richtlinien praktisch selbst über den Mitteleinsatz bestimmen – ohne umfangreiches Antragsprozedere. Eine Herangehensweise, die auch für andere Bundesländer und den Bund wegweisend sein könnte.


Am Ende waren die Unterschriften schnell geleistet, und das Wort „historisch“ schwebte im Raum. Anfang Juli unterzeichneten NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst sowie die Vorstände und Geschäftsführer von 15 Verkehrsunternehmen eine Vereinbarung, die für den ÖPNV im bevölkerungsreichsten Bundesland von besonderer Tragweite sein dürfte: Für die Grunderneuerung der in die Jahre gekommenen Infrastruktur von Stadt- und Straßenbahnen stellt das Land bis 2031 eine Milliarde Euro zur Verfügung. Hinzu kommen 46 Millionen Euro, um unterschiedliche Tram-Spurweiten im Ruhrgebiet zu beseitigen – die sogenannten Systembrüche.

Da die Mittel zweckgebunden sind, ist sichergestellt, dass sie dafür ausgegeben werden, wofür sie benötigt werden. Der relativ hohe Eigenanteil von 60 Prozent sorgt dafür, dass keine unnötigen Projekte Priorität genießen.

Ulrich Jaeger, Vorsitzender der VDV-Landesgruppe NRW

Damit haben die Verkehrsunternehmen und die Kommunen als deren Eigentümer nun Planungs- und Finanzierungssicherheit bei der Grunderneuerung der Schienennetze. Wie die Politik und die Verkehrsbranche an diese Herausforderung herangehen, dürfte richtungsweisend sein. Denn das Land hat auf den ausdrücklichen Wunsch der beteiligten Unternehmen hin einmalig festgelegt, dass die Mittel nach einem bestimmten Schlüssel vergeben werden. Dieser Schlüssel legt für jedes Unternehmen bis 2031 überjährig ein Förderkontingent fest, das die jeweiligen Belange berücksichtigt. Damit kleinere Betriebe gegenüber den größeren nicht zu kurz kommen und um eine eventuelle Ungleichbehandlung von vorneherein auszuschließen, wird die Förder-Milliarde prozentual aufgeteilt (siehe Tabelle). Dabei fließt das Budget nicht in jährlichen Raten, sondern wird als Gesamtsumme in den nächsten zwölf Jahren bereitgestellt. Die Unternehmen können die Mittel somit nach Bedarf in Anspruch nehmen.

NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst und Vertreter der Verkehrsunternehmen unterzeichneten auf der Ruhrkonferenz in Herne die gemeinsame Vereinbarung.

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Mit der Milliarde für die Schiene sollen vorrangig hochbelastete Strecken erneuert, digital aufgerüstet und insgesamt leistungsfähiger gemacht werden. Anlagen, die das Ende ihrer Lebensdauer erreicht oder bereits überschritten haben, werden durch moderne Infrastruktur ersetzt. „Damit wird das ÖPNV-Angebot in den Städten für die Fahrgäste attraktiver“, erläutert Ulrich Jaeger, Vorsitzender der NRW-Landesgruppe des VDV. In dem Bundesland wurden viele Stadtbahnsysteme zwischen den 1960er- und den frühen 1990er-Jahren gebaut. Dort gilt die Grund­erneuerung der kommunalen Schienennetze als Mammutaufgabe: Ein unabhängiges Gutachten, das vom NRW-Landesverkehrsministerium in Auftrag gegeben wurde, beziffert den Bedarf für die Erneuerung von Gleisen, Weichen, Oberleitungen sowie Haltestellen und Brücken auf 2,6 Milliarden Euro. Werden Betriebshöfe, Betriebsstrecken und Fahrzeuge hinzugerechnet, haben Gutachter einen Bedarf von über acht Milliarden Euro festgestellt – das ist mehr, als Gutachter im Auftrag des VDV NRW vor einigen Jahren ermittelt haben. Mit ihrer Entscheidung, nun eine Milliarde Euro bereitzustellen, beendet die Landesregierung eine fast sieben Jahre andauernde Hängepartie. In dieser Zeit hatte sich auch der VDV immer wieder dafür eingesetzt, die Rettung der Stadtbahnsysteme endlich in Angriff zu nehmen.

Die Politik nimmt die Verkehrsbranche und die Kommunen dabei stärker in die Pflicht. Die Unternehmen müssen nun bis Mitte 2020 einen Maßnahmenplan erstellen, für welche Projekte und in welcher Zeit das Geld investiert werden soll. Ob das Ministerium einer Förderung zustimmt, hängt künftig lediglich davon ab, ob das Projekt im Maßnahmenplan steht. Abgewickelt werden die Förderanträge und die Zahlungen über die Zweckverbände. Wann und wie die Mittel eingesetzt werden, entscheiden die Unternehmen selbst. Dieses Vorgehen soll Entscheidungswege verkürzen und Bürokratie abbauen. „Da die Mittel zweckgebunden sind, ist sichergestellt, dass sie dafür ausgegeben werden, wofür sie benötigt werden. Der relativ hohe Eigenanteil von 60 Prozent sorgt dafür, dass keine unnötigen Projekte Priorität genießen“, erläutert Ulrich Jaeger: „Auf diesem Weg sind Verkehrsunternehmen und Kommunen angehalten, auch wirklich in die Grunderneuerung der Stadt- und Straßenbahnen zu investieren.“

Drei
Fragen an

Nordrhein-Westfalens Verkehrsminister Hendrik Wüst (CDU) zu den geplanten Investitionen in die Grunderneuerung der städtischen Schienennetze

Welche Erwartungen knüpfen Sie an die Grunderneuerung der städtischen Schienennetze in Nordrhein-Westfalen?
» Hendrik Wüst: Wir wollen einen besseren ÖPNV, der sich an den Bedürfnissen der Nutzer orientiert und Teil digitaler, vernetzter Wegeketten ist. Nur so wird der Verkehrssektor seinen Beitrag zur Emissionsminderung leisten können. Dafür brauchen wir ein System-Upgrade der Stadt- und Straßenbahnnetze auf den heutigen Stand der Technik. Deshalb unterstützen wir die Kommunen hierbei mit einer Milliarde Euro.

Inwiefern ließe sich die NRW-Lösung auf andere Länder oder die GVFG-Novelle im Bund übertragen?
» NRW setzt sich bei der anstehenden Novelle des GVFG dafür ein, dass das Bundesprogramm für die subsidiäre Förderung von Erneuerungsmaßnahmen geöffnet wird. Die Erneuerung könnte nachrangig zur Neu- und Ausbauförderung gestellt werden. Aus- und Neubauprojekte in Deutschland sind oft langwierig. Bevor die Mittel aufgrund von Verzögerungen bei den Projekten dem ÖPNV verloren gehen, sollte nachrangig auch die Erneuerung hieraus ermöglicht werden.

Wie geht es nun in Nordrhein-Westfalen weiter?
» Wir erarbeiten derzeit mit den Verkehrsunternehmen und kommunalen Spitzenverbänden einen Förderleitfaden. Bis Mitte 2020 soll sich zudem mit den Verkehrsunternehmen auf Maßnahmenpläne verständigt werden, die die geplanten Erneuerungsmaßnahmen bis 2031 abbilden. Wir fördern Erneuerungen aber schon ab diesem Jahr.

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